HOME
Aktuelle Informationen über meine Aktivitäten finden Sie unter
www.barbaralochbihler.de

LGBTI in Ghana und Senegal: keine sicheren Herkunftsländer

Wenn von „sicheren Herkunftsländern“ die Rede ist, sind meistens die drei Staaten gemeint, die der ohnehin fragwürdigen Liste zuletzt auf noch fragwürdigere Weise hinzugefügt wurden: Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Doch auch der Senegal und Ghana gelten in Deutschland als sicher, was dazu führt, dass Asylanträge von Staatsangehörigen dieser beiden Länder grundsätzlich als „unbegründet“ eingestuft werden.

Dabei werden in beiden Ländern auch weiterhin einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen bestraft. Im Senegal kam es in jüngster Vergangenheit zu mehreren Verurteilungen und Freiheitsstrafen. Darüber hinaus gilt die Strafnorm in beiden Ländern als Vorwand für gewaltsame Übergriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle.

Gemeinsam mit meinen Bundestagskollegen Luise Amtsberg, Tom Koenigs und Volker Beck – von ihm ging die gesamte Initiative aus – haben wir deshalb nun die EU-Kommission aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. Die Richtlinie 2013/32/EU nämlich schreibt vor, dass ein Land nur dann als „sicher“ eingestuft werden darf, wenn generell und durchgängig keine Verfolgung herrscht. Die Androhung und Verhängung von Freiheitsstrafen infolge von einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Handlungen zeigt, dass das in Ghana und im Senegal nicht der Fall ist. Die Einstufung als „sicher“ war deshalb europarechtswidrig und sollte rückgängig gemacht werden!

Nun ist es an der EU-Kommission, unseren Antrag zu prüfen und entsprechend Stellung zu beziehen.

Der Brief ist hier abrufbar >>>

Barbara Lochbihler auf Facebook
Barbara Lochbihler auf Twitter
rss feed abonnieren