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Tag gegen Folter: Export von Folterwerkzeug stoppen

Anlässlich des Internationalen Tages zur Unterstützung von Folteropfern, dem 26. Juni, erklärt Barbara Lochbihler, die Vizepräsidentin des EP-Menschenrechtsausschusses:

Folter ist verboten, immer und unter allen Umständen. Die EU hat zwar Vorgaben geschaffen, die auch den Handel mit Folterinstrumenten verbieten, doch die Regeln reichen nicht aus. Noch immer stellen Unternehmen auf einschlägigen Messen Elektroschocker, Fußschellen, Verhörstühle und weitere Folterwerkzeuge zur Schau. Das ist möglich, weil die EU-Verordnungen noch immer Lücken aufweisen, die helfen, das Folterverbot zu unterlaufen. So ist die Werbung bestimmter Instrumente im Internet und auf Messen bis heute nicht verboten, und auch der Verkauf ist europäischen Firmen erlaubt, solange er nicht in einem EU-Mitgliedstaat stattfindet. Für das Europäische Parlament arbeite ich an einem Bericht, um diese Mängel endlich zu beseitigen.

Die Regierungen der EU-Staaten müssen sich fragen lassen, wie ernst sie ihre eigenen Vorgaben nehmen. Denn wer das Folterverbot durchsetzen will, darf keine Flüchtlinge in Länder abschieben, in denen ihnen Folter droht. Flüchtlinge, die gefoltert wurden, müssen in der EU aufgenommen und adäquat medizinisch sowie therapeutisch behandelt werden. Hier darf nicht gespart werden. Hilfsorganisationen müssen genug finanzielle Mittel erhalten.“

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