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Südafrika: Al Bashir muss vor Haager Gericht

Die südafrikanische Regierung weigerte sich, den mit Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gesuchten Omar Al-Bashir nach Den Haag auszuliefern. Stattdessen konnte der sudanesische Präsident nach seinem Aufenthalt in Südafrika unbehelligt in seine Heimat zurückkehren. Dazu erklärt Barbara Lochbihler, die Vizepräsidentin des EP-Menschenrechtsausschusses:

Mit der Weigerung, den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Al-Bashir an das Haager Gericht auszuliefern, hat die südafrikanische Regierung internationales Recht gebrochen. Wer das Rom-Statut ratifiziert, muss es auch umsetzen.

Die Regierungspartei ANC stärkt damit jenen Staatschefs in der Afrikanischen Union den Rücken, die das Rom-Statut seit langem aushebeln wollen. Wer wie Kenia oder Sudan versucht, amtierende Staatsoberhäupter von der internationalen Strafverfolgung auszuschließen, signalisiert anderen Regierungschefs Straflosigkeit selbst bei Kriegsverbrechen. Gerade die Möglichkeit, hohe Regierungsmitglieder zur Verantwortung ziehen zu können, zeichnet das Haager Gericht aus.

Die unbehelligte Ausreise Al-Bashirs in den Sudan ist ein Schlag gegen die internationale Strafjustiz. Sie bestärkt all diejenigen, die eine juristische Verfolgung von schwersten Menschenrechtsverbrechen systematisch verhindern wollen. Schon mehrmals versuchten einige Staatsmänner in letzter Zeit, die Mitglieder der AU zum Austritt aus dem Rom-Statut zu bewegen. Dass die Haager Richter nur afrikanische Politiker im Visier hätten, ist dabei ein schwaches Argument: Es waren fast nur afrikanische Staaten, die die Fälle angezeigt haben.“

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