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Neue Studie zu EU-Türkei Deal - Asylverfahren verletzen Rechtsstaatlichkeit und internationales Recht

Die Vereinbarung der Europäischen Union mit der Türkei macht auf den griechischen Inseln aus Flüchtlingen Inhaftierte und die Asylverfahren in den Hotspots verletzen die Rechtsstaatlichkeit und internationales Recht. Zu diesem Schluss kommen die Autorinnen einer neuen Studie im Auftrag der Grünen/EFA-Fraktion. Die Juristinnen beleuchten erstmals die Verletzungen der Rechte im Asylverfahren. Die Übernahme des Hotspot-Konzepts im künftigen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) würden einen deutlichen Rückschritt für die Europäische Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Solidarität bedeuten.

Barbara Lochbihler, menschenrechtspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

 „Der Türkei-Deal macht Flüchtlinge in Griechenland zu Inhaftierten. Flüchtlinge werden im Schnellverfahren abgewiesen, der Rechtsstaat und internationales Recht bleiben auf der Strecke. Die Europäische Union darf die Rechte Schutzsuchender auf ein faires Verfahren und menschenwürdige Unterbringung nicht einfach aufgeben und den Rechtsstaat auf die Abschiebeliste setzen. Die EU-Regierungen müssen die Dublin-Regeln durch ein solidarisches Verteilungssystem ersetzen.

Die Europäische Union macht sich der Menschenrechtsverletzungen in griechischen und türkischen Flüchtlingslagern mitschuldig. Mangelnde Solidarität und ein fehlendes europäisches Flüchtlingskonzept dürfen nicht alle Mittel recht machen. Die EU-Regierungen dürfen Griechenland mit den Flüchtlingen nicht allein lassen und müssen darauf drängen, dass die griechische Regierung menschenunwürdige Flüchtlingslager abschafft. Die Europäische Union muss Flüchtlingen legale Wege in die Europäische Union öffnen. Vereinbarungen mit Drittstaaten dürfen nicht an demokratischer Kontrolle vorbei abgeschlossen werden.“

 "The EU-Turkey Statement and the Greek Hotspots - A failed European Pilot Project in Refugee Policy"

Deutsche Kurzfassung der Studie

 

 

 

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