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Vorerst keine Sanktionierung Myanmars

Am 4. April erhielt ich Antwort auf meine Frage an die Kommission, ob erwogen wird, die Myanmar bisher gewährten Handelspräferenzen zurückzunehmen.

Hier meine Frage:

„Im Oktober 2018 entsandten die Kommission und der EAD im Zusammenhang mit der möglichen Rücknahme von Präferenzen, die Myanmar im Rahmen des Abkommens „Alles außer Waffen“ gewährt werden, eine Dringlichkeitsmission nach Myanmar. Für Februar 2019 ist eine weitere Mission in das Land vorgesehen.

Nach der Veröffentlichung des Berichts der unabhängigen internationalen Erkundungsmission der Vereinten Nationen zu Myanmar, in dem die in Myanmar begangenen Gräueltaten und die Nichtahndung von Straftaten im Land dokumentiert wurden, nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an, in der es die Kommission aufforderte, die Durchführung einer Untersuchung zur Überprüfung der Myanmar gewährten Handelspräferenzen zu erwägen.

Erwarten die Kommission und der EAD angesichts des Beweismaterials in dem Bericht der unabhängigen internationalen Erkundungsmission der Vereinten Nationen und der kürzlich veröffentlichten Berichte über eskalierende Gewalt in den Staaten Rakhaing und Chin, dass sich die Lage bessert?

Welche Ergebnisse werden von der Mission im Februar erwartet? Welche nächsten Schritte sind vorgesehen?

Gibt es einen genauen Zeitplan für die mögliche offizielle Einleitung des Verfahrens zur Rücknahme der Präferenzen, die Myanmar im Rahmen des Abkommens „Alles außer Waffen“ gewährt werden?“

Antwort von Frau Malmström im Namen der Europäischen Kommission

Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) sind zutiefst besorgt über die Ergebnisse des Berichts der unabhängigen internationalen Erkundungsmission der Vereinten Nationen sowie über die aktuellen Berichte über Gewalt in den myanmarischen Bundesstaaten Rakhaing, Kachin und Shan. Diese Berichte fanden im Rahmen des laufenden Prozesses der verstärkten Zusammenarbeit mit Myanmar Berücksichtigung, darunter auch im Verlauf der Informationsreisen im Oktober 2018 und Februar 2019.

Die Kommission und der EAD sind weiterhin fest entschlossen, mit den Behörden von Myanmar zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass das Land bei der Ausräumung der Bedenken der EU in diesen Fragen ausreichende Fortschritte erzielt. Die Rücknahme der Präferenzen im Rahmen der Handelsregelung „Alles außer Waffen“ bleibt ein letztes Mittel, wenn die Bedenken der EU nicht mit anderen Maßnahmen ausgeräumt werden können. Derzeit ist es noch verfrüht, einen Zeitplan für eine mögliche formelle Einleitung des Verfahrens zur Rücknahme der Myanmar gewährten Präferenzen zu erörtern. Die Hauptzielsetzung des EBA besteht zunächst darin, die Existenzgrundlage der Bevölkerung von Myanmar zu verbessern.



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