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Myanmar: Bisherige Reaktion der EU ist völlig unzureichend

Heute beraten die EU Außenminister, morgen das Europäische Parlament über die Menschenrechtsverbrechen gegen die Rohingya in Myanmar und mögliche Konsequenzen für die Politik der EU. Dazu erklärt Barbara Lochbihler, Vizepräsidentin des Menschenrechtsausschusses des Europäischen Parlaments und außen- und menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion Grüne/EFA:

„Die bisherige Reaktion der EU auf die Entwicklungen in Myanmar ist völlig unzureichend. Auch wenn Myanmar und Bangladesch eine Vereinbarung zur Rückkehr der geflohenen Rohingya getroffen haben, ist die Situation in Rakhine unverändert gefährlich. Der UN Hochkommissar für Menschenrechte hat angesichts der Schwere, Dauer und Systematik der Menschenrechtsverletzungen gegen Rohingya erst letzte Woche erklärt, dass selbst Völkermord nicht ausgeschlossen werden kann. Die Rückkehr darf nur freiwillig geschehen. Ein unabhängiges Menschenrechtsmonitoring in allen Konfliktgebieten und uneingeschränkter Zugang für humanitäre Hilfe müssen absolute Voraussetzung sein, bevor mit der Rückkehr begonnen wird.

Die Sicherheitslage kann sich erst dann nachhaltig verbessern, wenn die Verantwortlichen für schwerste Menschenrechtsverletzungen ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. Das Militär lässt bisher keinerlei Unrechtsbewusstsein erkennen. Die EU sollte Aung San Suu Kyi drängen, die Gerichtsbarkeit für die schweren Menschenrechtsverbrechen seit dem 25. August 2017 an den Internationalen Strafgerichtshof zu übertragen.

Mit den Verantwortlichen für schwerste Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit darf es keine Kooperation geben. Die EU muss gezielte Sanktionen, wie etwa  Einreisebeschränkungen oder Kontensperrungen, gegen verantwortliche Befehlshaber und hochrangige Offiziere sowie Unternehmen im Besitz des Militärs beschließen. Solange Verantwortliche nicht ermittelt und zur Rechenschaft gezogen sind, darf es weder Waffenlieferungen noch militärische Zusammenarbeit geben.“

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