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Menschenrechte in der EU-Handelspolitik: universell, unteilbar, ungeachtet

Aus dem Informationsbrief „Weltwirtschaft und Entwicklung“, Februar 2012.

„Die EU-Handelspolitik hat zum Ziel, die wirtschaftlichen Früchte der Handelsliberalisierung zu ernten, gleichzeitig aber jene universellen Werte zu fördern, die dem europäischen Projekt zugrunde liegen: Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit[1].“ Diese Aussage des EU-Handelskommissars Karel De Gucht ist in gleich mehrfacher Hinsicht aufschlussreich. Zunächst beweist sie, dass die Kommission Handelsliberalisierung weiterhin als eigenständiges Ziel betrachtet, nicht aber als ein mögliches Werkzeug zur Schaffung von Wohlstand unter vielen. Auch scheint De Gucht soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte voneinander zu trennen – eine bedenkliche Sicht der Dinge. Vor allem aber zeigt das Zitat, welch große Lücke zwischen politischer Theorie und Praxis klafft. Wer sich nämlich mit der handelspolitischen Realität auch nur ansatzweise auseinandersetzt, weiß genau, welch geringen Stellenwert die Menschenrechte dort einnehmen, kommentieren Barbara Lochbihler und Raphael Kreusch.

Problematisch ist diese Zweit- oder Drittrangigkeit der Menschenrechte in der EU-Handelspolitik nicht nur aus moralischer, sondern auch aus juristischer Sicht. Alle EU-Mitgliedstaaten haben die wesentlichen Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert. Sie sind demnach zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung der Menschenrechte in all ihren Politikfeldern verpflichtet – auf nationaler wie europäischer Ebene, gegenüber den eigenen Bürgern und gegenüber Dritten. Artikel 21 des Lissabon-Vertrages bekräftigt diese Rechtslage. Zudem, so betont der UN-Sonderberichterstatter Olivier De Schutter, genießen menschenrechtliche Verpflichtungen laut UN-Charta gegenüber handelspolitischen Verbindlichkeiten eindeutigen Vorrang. Mit der fast ausschließlichen Ausrichtung auf wirtschaftliche Interessen verstößt die EU-Handelspolitik somit nicht nur gegen das eigene, sondern auch gegen internationales Völkerrecht.

Dabei stehen der EU gleich zwei Instrumente zum handelspolitischen Menschenrechtsschutz zur Verfügung[2]. Über das Allgemeine Präferenzsystem versucht die Union, Drittstaaten zur „effektiven Implementierung“ von Menschenrechtsverträgen zu drängen, indem sie vorteilhaftere Zollbedingungen in Aussicht stellt als von der WTO vorgeschrieben. In bilateralen Handelsverträgen kommen seit 1990 außerdem Menschenrechtsklauseln zum Einsatz. Die darin vorgesehenen Sanktionen fallen seither jedoch immer harmloser aus, wurden nur in wenigen Fällen (zudem recht erfolglos) angewandt und beziehen sich allein auf Menschenrechtsverletzungen, die durch den Vertragspartner begangen werden – nicht aber auf solche, die durch das Handelsabkommen oder anderweitige EU-Politik entstehen.

Genau das aber wäre angebracht. Immer wieder führt die EU-Handelspolitik zur unmittelbaren Beeinträchtigung der Menschenrechtslage in Partnerstaaten. Nichtsdestotrotz setzt die Kommission weiterhin auf die üblichen neoliberalen Forderungen und nimmt damit wissentlich weitere Menschenrechtsverletzungen in Kauf.

Nehmen wir das geplante Freihandelsabkommen mit Indien[3]. Darin soll die Regierung in Neu-Delhi verpflichtet werden, 90% aller Zölle auf EU-Güter unwiderruflich abzuschaffen. In den wichtigsten indischen Agrarsektoren dürfte dies zu umfangreichen Importen subventionierter EU-Erzeugnisse führen. Die bislang geschützten Preise brächen zusammen, Millionen von Kleinbauern würden an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen, müssten sich verschulden oder endgültig aufgeben. Zudem sollen bislang regulierte Auslandsinvestitionen im Einzelhandel liberalisiert werden. Die unzähligen indischen Straßenverkäufer sähen sich plötzlich europäischen Supermarktketten gegenüber; nur die wenigsten wären in der Lage, dieser Konkurrenz standzuhalten. Zugegeben, ärmere Verbraucher würden zunächst von niedrigeren Preisen profitieren, doch auch sie bekämen den Niedergang der arbeitsintensivsten Wirtschaftszweige mittelfristig zu spüren. Da ist es doch bezeichnend, dass es derzeit sogar fraglich erscheint, ob überhaupt eine Menschenrechtsklausel ins Abkommen aufgenommen werden soll.

Dass europäische Firmen keinerlei Sanktionen für im Ausland begangene Menschenrechtsverletzungen fürchten müssen, macht die Lage nicht besser. So vergeht seit Beginn des Arabischen Frühlings fast kein Tag, an dem nicht neue Details über ungestrafte Handelsbeziehungen zwischen europäischen Herstellern von Überwachungssoftware und den autokratischen Regimen in Syrien, Bahrain oder im Iran bekannt werden. Wie wir feststellen mussten, brauchen einige deutsche Firmen für den Export ihrer Spyware nicht einmal Genehmigungen beim Ausfuhramt einzuholen. Seit Jahren versuchen wir Grüne deshalb, menschenrechtsbasierte Vorabgenehmigungen für alle Güter mit doppeltem Verwendungszweck durchzusetzen – bislang vergebens.

Menschenrechtliche Verpflichtungen müssen im EU-Handelsbereich endlich ernst genommen werden. Dazu sollte vor jedem Handelsabkommen ein Human Rights Impact Assessment zur Ermittlung möglicher menschenrechtlicher Auswirkungen erstellt und nach der Ratifizierung regelmäßig erneuert werden. Je nach Ergebnis muss die EU auf das geplante Abkommen verzichten oder das bereits implementierte aussetzen. In jeden Handelsvertrag gehören strenge Menschenrechtsklauseln; etwaige Sanktionen müssen konsequenter umgesetzt werden. Liberalisierungsmaßnahmen sollten nie unwiderruflich sein. Zudem sollten Partnerländer im Falle massiver Importanstiege oder Preisschwankungen über sogenannte Special Safeguard Mechanisms ausreichend Anpassungsspielraum erhalten. Schließlich muss auch die multilaterale Handelsebene sehr viel deutlicher auf Menschenrechtsschutz ausgerichtet und, ganz generell, die neoliberale Handelstheorie angesichts ihrer wiederholt dargelegten menschenrechtlichen Missstände grundlegend überdacht werden. Andernfalls steht zu befürchten, dass sich die EU auch weiterhin tiefgreifender Menschenrechtsverletzungen schuldig macht.

„Handelspolitik geschieht nicht in einem Vakuum“, philosophiert Kommissar De Gucht. „Sie muss … auch gesellschaftliche Anliegen aufgreifen. Unser aller Herausforderung besteht nun darin, die EU-Handelsbeziehungen so zu gestalten, dass diese Anliegen unterstützt, nicht unterdrückt werden.“ Milliarden von Menschen weltweit warten darauf, dass aus derartigen Formulierungen endlich konkrete Politik wird – und das schon viel zu lange.

Barbara Lochbihler ist Mitglied im Europäischen Parlament (Bündnis 90/Die Grünen) und Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte. Raphael Kreusch ist ihr wissenschaftlicher Mitarbeiter.

 


[1]    Karel De Gucht, Trade Policy and Human Rights, Konferenz „Can Trade Policy Improve Human Rights?“ der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament, Brüssel, 13. Oktober 2010.

[2]    Eine ausführliche Analyse der Menschenrechtsinstrumente in der europäischen Handelspolitik bietet: Armin Paasch, Menschenrechte in der EU-Handelspolitik – zwischen Anspruch und Wirklichkeit, Diskussionspapier des „Ecofair Trade Dialogs“; Misereor, Heinrich Böll Stiftung, Glopolis; Dezember 2011.

[3]    Eine ausführliche Analyse der möglichen menschenrechtlichen Aspekte eines Freihandelsabkommens zwischen Indien und der EU: Armin Paasch, Christine Chemnitz, Right to Food Impact Assessment of the EU-India Trade Agreement, Diskussionspapier des „Ecofair Trade Dialogs“; Misereor, Heinrich Böll Stiftung, Third World Network, Anthra, Glopolis; Dezember 2011.

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