HOME
Aktuelle Informationen über meine Aktivitäten finden Sie unter
www.barbaralochbihler.de

Ein guter Tag für die Rechte von Flüchtlingen

Am Freitag wollte sich die Bundesregierung vom Bundesrat die Zustimmung zu einem höchst umstrittenen Gesetzesvorhaben der CSU geben lassen: dem Gesetz zur Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten. Im Bundestag war das Gesetz im Mai 2016 beschlossen worden. Die Opposition ist in dieser Legislaturperiode so schwach, dass sie selbst bei einheitlicher Abstimmung kein Gesetz verhindern kann. Im Bundesrat sind die Mehrheitsverhältnisse anders. Ursprünglich sollte das Gesetz hier schon im Juni letzten Jahres abgestimmt werden. Weil keine Mehrheit in Sicht war, wurde die Abstimmung verschoben. Nun meinte die Bundesregierung, den Kritiker*innen mit einer Protokollnotiz entgegenkommen zu können, in der zugesichert wird, dass verfolgte Gruppen wie Homosexuelle, Journalisten oder religiöse Minderheiten aus den Maghrebstaaten im Asylverfahren grundsätzlich nach bisheriger Gesetzeslage behandelt werden. Aber was soll an Ländern sicher sein, wenn Journalist*innen und Minderheiten nicht sicher sind? Kein Wunder also: Das CSU-Gesetz fiel durch. Fast alle Bundesländer, in denen Grüne oder Linke an der Regierung beteiligt sind, stimmten nicht für das Gesetz.

Wann ist ein Land sicher?

Europarechtlich sind die Standards für ein faires Asylverfahren in der europäischen Verfahrensrichtlinie festgelegt. Ein Land gilt demnach als sicher, „wenn sich anhand der dortigen Rechtslage, der Anwendung der Rechtsvorschriften in einem demokratischen System und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort generell und durchgängig weder eine Verfolgung (…) noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind". Auch das Bundesverfassungsgericht hat als Bedingung festgelegt, damit ein Land im Sinne des Asylrechts als sicher gelten kann, dass im ganzen Land keiner Personen- oder Bevölkerungsgruppe Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung drohen darf.

Amnesty International und Human Rights Watch haben insbesondere in Algerien, aber auch in Marokko und Tunesien zahlreiche Belege für solche menschenrechtswidrigen Behandlungen dokumentiert. Auch das dem Innenministerium unterstellte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt in seinen Herkunftsländerleitlinien fest, dass es in den Maghrebstaaten Verfolgung von Frauen und Homosexuellen, Foltervorwürfe, mangelnde Religionsfreiheit, Menschenhandel und politische Verfolgung gibt, wie ZEITonline im Oktober berichtete.

Wie kommen also CSU und Bundesregierung dazu, diese Länder als sicher einstufen zu wollen? Hohe Asylantragzahlen können es nicht sein, abgesehen davon, dass das kein akzeptabler Grund wäre. 2016 wurden gerade mal 1% aller Asylanträge von maghrebinischen Staatsbürger*innen gestellt. Mit einem solchen Gesetz hätte auch kein Anis Amri schneller abgeschoben werden können, weil es mit dem Rücknahmeverfahren gar nichts zu tun hat. Abgesehen davon hatte der deutsche Staat andere rechtliche Möglichkeiten, gegen den observierten Islamisten vorzugehen. Warum das nicht geschehen ist, ist bis heute nicht geklärt. 

Was bedeutet es, wenn ein Land als "sicheres Herkunftsland" eingestuft wird?

Das Gesetz zur Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten wurde 1993 im Grundgesetz verankert als Teil des sogenannten Asylkompromisses, den viele als faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl betrachten. Die Listung von „sicheren Herkunftsstaaten" sollte Behörden bei unberechtigten Anträgen entlasten und so die Asylverfahren insgesamt beschleunigen, und sie sollte abschreckend wirken. Erreicht werden soll das, indem Asylsuchende, die aus als sicher gelisteten Ländern kommen, zahlreichen Sonderbehandlungen unterworfen werden: Sie müssen gegen eine generelle Vorannahme argumentieren. Gegen einen ablehnenden Bescheid müssen sie innerhalb von nur einer Woche klagen. Tun sie das, können sie trotz laufendem Gerichtsverfahren abgeschoben werden, wenn sie nicht gleichzeitig erfolgreich einen Eilantrag stellen. Das sind hohe Hürden für Menschen, denen weder Sprache noch Rechtssystem vertraut sind. Da sie den Ort, in dem die Erstaufnahmeeinrichtung ist, nur in wenigen Ausnahmefällen verlassen dürfen, haben sie noch dazu häufig keinen Zugang zur Rechtsberatung. Sie müssen für die gesamte Dauer des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben und haben so gut wie keine sozialen Rechte. Außerdem wurde mit den letzten Asylrechtsverschärfungen die Möglichkeit geschaffen, sie in Sonderlagern unterzubringen. Das betrifft insbesondere Sinti und Roma aus den Balkanländern, die versuchen, einer diskriminierenden Lebenssituation durch einen Asylantrag zu entkommen.

Menschenrechtlich ist das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten höchst fragwürdig

Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien wurden im November 2014 und Albanien, Kosovo und Montenegro im Oktober 2015 als sicher eingestuft. Bayern errichtete als erstes Bundesland Sonderlager für Antragsteller*innen aus diesen Ländern.

Warum spreche ich bei ihnen von Flüchtlingen, wo doch die meisten angeben, dass wirtschaftliche Gründe sie nach Deutschland getrieben haben und die Maßnahmen gegen sie deshalb gerechtfertigt erscheinen? Man muss sich hier die Frage stellen, ob diese wirtschaftlichen Gründe Folge einer allgemeinen schlechten Wirtschaftslage sind, oder Folge einer diskriminierenden Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt. Wenn zu einer solchen Ausgrenzung weitere Diskriminierungen dazu kommen, kann man von rassistischer Diskriminierung sprechen. Die europäische Qualifikationsrichtlinie, in der die Normen für die Anerkennung von Asylgründen festgelegt sind, sieht vor, dass bei jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob sich einzelne Menschenrechtsverletzungen zu sogenannter kumulativer Verfolgung summieren. Die pauschale Annahme, in diesen Ländern gebe es keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Menschenrechte, steht dem entgegen und ist falsch.

Ich bin der Meinung, dass das gesamte Konzept der „Sicheren Herkunftsstaaten" menschenrechtlich höchst fragwürdig ist. Jeder Mensch muss ein Recht auf ein faires Asylverfahren haben, unabhängig davon, aus welchem Land er kommt. Dazu gehören angemessene Fristen, die den Zugang zu Rechtsmitteln ernsthaft ermöglichen. Ich lehne auch die Schaffung unterschiedlicher Klassen von Asylsuchenden ab und sehe in der massiven Beschneidung sozialer Rechte durch das Label „Sicherer Herkunftsstaat" eine weitere Diskriminierung der Betroffenen.

Wenn man Asylverfahren beschleunigen will, so ist das auch im Interesse der Betroffenen, die oft lange in Unsicherheit leben, bis ihr Fall endlich bearbeitet wird. Dafür muss man ausreichend und ausreichend qualifiziertes Personal für die Anhörungen bereitstellen und eine gute rechtliche Vorbereitung der Antragstellenden auf das Verfahren garantieren.

Barbara Lochbihler auf Facebook
Barbara Lochbihler auf Twitter
rss feed abonnieren