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Nachricht im Detail

Griechenland - kurzer Reisebericht

Vom 9.-11. November war ich zu Gesprächen über die Situation von Flüchtlingen in Athen und Lesbos. Mich interessieren als Außenpolitikerin insbesondere die Auswirkungen der EU-Türkei-Vereinbarung auf die Situation der Flüchtlinge. Deshalb stand die Situation in den "Hotspots", den neuen europäischen Registrierungszentren auf den griechischen Inseln, von denen aus Asylsuchende zurück in die Türkei geschickt werden sollen, im Vordergrund.

In Athen traf ich Migrationsminister Ioannis Mouzalas, die Leiterin von Ärzte ohne Grenzen, den Leiter des UNHCR und Asylrechts-Anwältinnen. Ich besuchte eine Einrichtung für anerkannte, besonders verletzliche Flüchtlinge, traf mich mit Migrantenselbstorganisationen und Asylsuchenden, die im Hungerstreik für ihren  Familiennachzug nach Deutschland waren. Auf Lesbos besuchte ich die beiden Camps Moria und Kara-Tepe. Außerdem führte ich Gespräche mit Flüchtlingen, Anwältinnen und besuchte ein Unterstützungsprojekt in Mytilini.

Aufgrund der Vereinbarung mit der Türkei, die der Europäische Rat 2016 beschlossen hat, werden derzeit rund 13.000 Migrant*innen (Stand Dezember), zum allergrößten Teil Flüchtlinge, auf den griechischen Inseln festgehalten. Die EU als Staatengemeinschaft ist für ihre Sicherheit und Gesundheit ebenso verantwortlich, wie das griechische Migrationsministerium. Die Situation im Camp Moria auf Lesbos ist absolut inakzeptabel. Die Unterbringungsbedingungen sind entwürdigend und gesundheitsgefährdend bis lebensdrohlich. Es fehlt an Allem. Soll es nicht wieder Tote wie im letzten Jahr geben, muss umgehend ein Notfallplan erarbeitet und umgesetzt werden. Absichtserklärungen reichen nicht aus. In internationalen Krisengebieten ist es möglich, binnen kurzer Zeit adäquate Unterkünfte für Flüchtlinge einschließlich sanitärer Anlagen bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum dies in Moria nicht möglich sein soll.

Die Verwendung der bisher bereitgestellten Gelder in beachtlicher Höhe ist nicht nachvollziehbar. Die Versorgung von Flüchtlingen entspricht im ganzen Land nach wie vor nicht den Standards der EU-Aufnahmerichtlinie. Sowohl gegenüber den Betroffenen und den vielen ehrenamtlich Engagierten als auch gegenüber dem EU-Parlament muss offen gelegt werden, wofür die Gelder verwendet wurden. Auch hier stehen sowohl die EU-Institutionen als auch die griechische Regierung in der Verantwortung. Die Geldgeber sind verpflichtet, den sachgerechten Einsatz der Mittel zu überwachen und Fehlentwicklungen zu korrigieren.

Derzeit kommen zwischen 200 und 300 Flüchtlinge auf Lesbos an, die Mehrzahl sind Flüchtlinge aus Irak, Syrien und Afghanistan; ein großer Teil sind Familien mit kleinen Kindern. Absolut gesehen und auch im Vergleich zum Jahr 2015 ist das eine geringe Zahl. Trotzdem ist die Inselbevölkerung damit deutlich überlastet. Die Beschränkung des Aufenthalts der Flüchtlinge auf die Inseln muss aufgehoben und Lesbos durch Unterbringungsmöglichkeiten auf dem Festland entlastet werden.

Ohne Aufhebung der räumlichen Beschränkung könnten zwei Gruppen von Flüchtlingen sofort die Inseln verlassen und auf dem Festland das Asylverfahren durchlaufen: Besonders verletzliche Flüchtlinge und solche, die im Rahmen der Dublin-III-Verordnung Anspruch auf Familiennachzug in andere EU-Mitgliedstaaten haben. Mir wurde berichtet, dass die Antragsfrist für den Familiennachzug oft verstreicht, weil das überlastete mehrteilige Registrierungsverfahren sich zu lange hinzieht oder die Betroffenen zu schlecht informiert sind.

Nach griechischem Recht werden auch besonders Verletzliche von der Rückführung in die Türkei ausgenommen, können aufs Festland übersiedeln und dort das normale Asylverfahren durchlaufen. In der EU-Aufnahme-Richtlinie sind als besonders verletzlich definiert: unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen, Schwangere und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Überlebende von Menschenhandel, Folter, Vergewaltigung und allen anderen Formen physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt. Ihre Situation ist in mehrfacher Hinsicht Anlass zur Sorge. Im Camp Moria kann dem erhöhten Schutzbedarf in keiner Weise nachgekommen werden. Trotzdem sind hier Hochschwangere und schwer Traumatisierte untergebracht. Für besonders verletzliche Flüchtlinge, die es geschafft haben, eine entsprechende Bescheinigung zu bekommen, gibt es das kommunal betriebene Camp Kara-Tepe mit 1000 Plätzen. Der Aufenthalt ist für maximal zwei Monate bis zur Übersiedlung aufs Festland gedacht, wo sie unter besseren Bedingungen das normale Asylverfahren durchlaufen können. Auch diese Übersiedlungen stockten, werden aber aktuell zur Entlastung der Insel beschleunigt, so dass Berechtigte aus Moria nachziehen können.

Problematisch ist aber bereits das Feststellungsverfahren zur Identifizierung besonders Verletzlicher. Es fehlt an qualifiziertem Personal bei der Erstregistrierung. Besonders kritisiert wird das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), das prüft, ob eine Asylantrag in der EU zulässig ist oder die Antragstellenden in die Türkei zurück müssen. Die Sicherheit in der Türkei muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Anwält*innen werfen dem EASO vor, dass die Befragungen hierfür gegen Grundsätze fairer Anhörungen verstoßen, nicht standardgerecht sind und nicht geeignet, individuelle Bedingungen wie besondere Verletzlichkeit zu erfassen. Die Auswertung von Befragungsprotokollen führte das European Center for Constitutional and Human Rights (mit Unterstützung von Brot für die Welt) dazu, eine Beschwerde bei der europäischen Bürgerbeauftragten einzureichen, die diese im Juni 2017 angenommen hat. Die EASO-Befragungen werden nun auf administratives Fehlverhalten hin überprüft.

Die griechische Regierung erfüllt mit der Regelung, besonders Verletzliche nicht zurückzuschicken und das normale Asylverfahren in Griechenland durchlaufen zu lassen, den Geist der EU-Aufnahmerichtlinie, die für diese Gruppe Asylsuchender einen besonderen Schutz vorsieht. In ihrem Bericht über die Umsetzung der EU-Türkei-Vereinbarung forderte die Kommission dagegen im Dezember 2016, besonders Verletzliche nicht mehr von den Rückschiebungen auszunehmen. Dem wurde bislang von griechischer Seite aus nicht entsprochen. Human Rights Watch berichtet aber, die griechische Regierung sei im Juni aus Brüssel aufgefordert worden, die Zahl der Bescheinigungen besonderer Verletzlichkeit zu reduzieren. Das Verhalten der Kommission ist nicht nachvollziehbar und unverantwortlich.

Mit großer Sorge erfüllt mich die Vielzahl an unrechtmäßigen Inhaftierungen auf Lesbos. In der Gefängnis-Sektion des Lagers Moria werden Menschen zum Teil über Monate mit höchst fragwürdigen Begründungen festgehalten. So genannte „Unruhestifter“ werden ohne Gerichtsverfahren inhaftiert und Menschen, die der freiwilligen Rückkehr in die Türkei zugestimmt haben, werden hier bis zur Ausreise eingesperrt. Außerdem werden alle Antragsteller, die aus Ländern mit einer Asylanerkennungsquote von 35% und weniger kommen, bei ihrer Erstregistrierung für die gesamte Verfahrensdauer inhaftiert. Inzwischen wurde diese Inhaftierung auf alleinreisende syrische Männer ausgedehnt. Mir wurde berichtet, Asylsuchende seien aus der Internierungseinrichtung in Handschellen zur Asylanhörung geführt worden. Die EU als Verantwortliche für die EU-Türkei-Vereinbarung muss dafür sorgen, dass diese unrechtmäßigen Inhaftierungen umgehend beendet werden. Sie stellen einen schweren Verletzung von Grundrechten und eine systematische Diskriminierung dar und verstoßen gegen europäisches Recht.

Besonders die Inhaftierten haben wenig Zugang zu adäquater Information über das Verfahren und noch weniger Zugang zu einem Rechtsbeistand, aber auch die anderen Asylsuchenden haben kaum Zugang zum Rechtsweg. Für die fünf griechischen Hotspots stehen 16 aus dem EU-Flüchtlingsfonds finanzierte Anwält*innen zur Verfügung. Jede weitere rechtliche Beratung und Begleitung muss ehrenamtlich oder spendenfinanziert stattfinden, wurde mir berichtet. Die Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus, was um so bedeutender ist, als es sich um Schnellverfahren handelt.

Der Zugang zum Rechtsweg ist zusätzlich erschwert, weil das Einspruchsverfahren gegen die Interviews des EASO in Englisch geführt werden muss. Das schränkt die ohnehin geringe Anwaltsauswahl empfindlich ein. Besonders in Schnellverfahren, wie sie in den 'Hotspots' durchgeführt werden, muss der schnelle Zugang zu Rechtsbeiständen gewährleistet werden, damit diese Verfahren rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen.

Die EU-Türkei-Vereinbarung trat am 18. März 2016, vier Monate vor dem Putschversuch, in Kraft. Die politischen Veränderungen nach dem Putschversuch führten zu keiner neuen Lagebeurteilung. Die Universität Amsterdam und das Robert Schuman Centre der Universität Florenz haben unlängst Studien über die Risiken für zurückgeschobene Flüchtlinge veröffentlicht. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass ihr Schutz in der Türkei  nicht gewährleistet ist und mit unrechtmäßigen Inhaftierungen gegen ihre Grundrechte verstoßen wird.

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